Entsprechenserklärung
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der hotel.de AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Das Management von hotel.de fühlt sich seit jeher guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung verpflichtet. Daher befürworten Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der sich an international und national anerkannten Standards orientiert. Sie erklären, dass den Empfehlungen in der Vergangenheit im Wesentlichen entsprochen wurde und in Zukunft auch entsprochen wird.
Es gelten folgende Abweichungen vom Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 26. Mai 2010:
In Ziffer 3.8 wird empfohlen, beim Abschluss einer D&O-Versicherung für den Vorstand einen Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. In D&O-Versicherungen für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Seit der Vertragsänderung der D&O-Versicherungen der Vorstände zum 1. Juli 2010 entspricht die Gesellschaft der Empfehlung in Bezug auf die Vorstandsmitglieder. Für die Aufsichtsratsmitglieder besteht kein Selbstbehalt und soll auch in Zukunft nicht vereinbart werden. Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts zur Verhaltenssteuerung der Aufsichtsratsmitglieder weder erforderlich noch geeignet.
In Ziffer 4.2.3 werden für die monetäre Vergütung des Vorstands und in Ziffer 5.4.6 für die Vergütung des Aufsichtsrats fixe und variable, erfolgsabhängige Bestandteile empfohlen.
In der Vergangenheit war jedes Vorstandsmitglied auch Aktionär der hotel.de AG. Darin sah die Gesellschaft eine ausreichende langfristige Anreizwirkung, so dass bisher keine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung oder Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung an die Vorstände gezahlt wurden. Durch den im Mai 2011 stattgefundenen Wechsel im Vorstand gab es mit Ralf Ahamer im Geschäftsjahr 2011 erstmals ein Vorstandmitglied, ohne Aktienbesitz an der hotel.de AG. Dementsprechend sieht der Vorstandsvertrag von Herrn Ahamer die Zahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung oder Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung vor. Nach dem Wegfall des Aktienbesitzes der Vorstände Wick und Dr. Raufer wird 2012 über eine neue langfristige Anreizwirkung entschieden.
Gemäß Ziffer 5.1.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll für Vorstandsmitglieder und gemäß Ziffer 5.4.1 für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden. Die Gesellschaft erachtet es als sinnvoll, bei der Besetzung des Vorstands Kriterien wie Kompetenz und Erfahrung in den Vordergrund zu stellen. Aus gleichem Grund hält sie eine Altersgrenze für Aufsichtsräte für nicht zweckmäßig.
In Ziffer 5.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird dem Aufsichtsrat empfohlen, Ausschüsse zu bilden. Aufgrund der Unternehmensgröße und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder führt die zusätzliche Einrichtung von Ausschüssen nach Auffassung der Gesellschaft zu keiner Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit. Aus Kostengesichtspunkten verzichtet die hotel.de AG daher auf die Bildung von Ausschüssen.
In Ziffer 5.4.1 wird dem Aufsichtsrat empfohlen, sich konkrete Ziele für seine Zusammensetzung zu benennen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance-Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der hotel.de AG hat sich keine konkreten Ziele gesetzt, sondern achtet bei seiner Zusammensetzung grundsätzlich darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei werden auch die unternehmensspezifische Situation, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt. Zudem wird künftig auch eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 7.1.1, den Konzernabschluss und die Zwischenberichte unter Beachtung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze aufzustellen und nach Ziffer 7.1.2 den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende sowie Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen. Die hotel.de Aktiengesellschaft wird weiterhin die Rechnungslegung nach HGB beibehalten und keine Umstellung auf den internationalen Standard IFRS vornehmen. Eine solche Umstellung wäre für das Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden, würde für die Anteilseigner jedoch keine signifikante Steigerung der Transparenz bedeuten. Darüber hinaus veröffentlicht hotel.de den Konzernabschluss und die Zwischenberichte gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kodex empfohlenen Fristen können daher gegebenenfalls überschritten werden.
Der Vorstand

Dr. Heinz Raufer (Vorstandsvorsitzender)
Der Aufsichtsrat

Dr. Stefan Morschheuser (Aufsichtsratsvorsitzender)
hotel.de-Aktiengesellschaft
Nürnberg / Hamm, im März 2012
Entsprechenserklärung März 2012
Erklärung zur Unternehmensführung der hotel.de AG nach § 289a HGBEntsprechenserklärung März 2011
Entsprechenserklärung März 2010
Entsprechenserklärung November 2009
Entsprechenserklärung Dezember 2008
Entsprechenserklärung Dezember 2007
Entsprechenserklärung Januar 2007 