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hotel.info HI GmbH
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Affiliates

Die hotel.info HI GmbH betreibt unter www.hotel.de, www.hotel.info und allen angeschlossenen Partnerseiten einen weltweiten Hotel-Reservierungsservice. hotel.info HI GmbH, hotel.info reservas hoteleras S.L., hotel.info hotel booking Ltd., hotel.info Italia S.r.l., hotel.info France S.A.R.L., hotel.info Pte. Ltd. und hotel.info reservas hoteleiras Ltda. sind Tochterunternehmen der hotel.info HI GmbH. Für alle Adressen und Tochterunternehmen gelten die folgenden Teilnahmebedingungen der hotel.info HI GmbH, nachfolgend „Vermittler“ genannt.

"Partner" bezeichnet den Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung, dessen (Kontakt-)Angaben im Anmeldeformular festgehalten sind. Der Partner besitzt und/oder betreibt eine oder mehrere Webseiten und/oder vermittelt Unterkünfte im Auftrag von Dritten (z.B. Reisebüro).

1. Gegenstand

  1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Nutzung von Services des Vermittlers als Hotelbuchungsmaschine durch den Partner.
  2. Der Partner profitiert als Reisemittler durch die Einbindung/Nutzung des Moduls vom zusätzlichen Buchungsangebot für seine Kunden und/oder seine Online-Besucher und erhält eine prozentuale Vergütung an allen durch ihn selbst oder über seine Webseite durchgeführten Buchungen wie unter Punkt 4 beschrieben.
  3. Dem Vermittler kommen dabei durch die Webseite des Partners zur Verfügung gestellte Medialeistungen zu Gute und er verdient am Reservierungsaufkommen. Der Partner und seine Kunden haben den Vorteil, dass Hotels online direkt gebucht werden können.

2. Leistungen des Vermittlers

    Hauptleistung des Vermittlers ist die Bereitstellung von spezifischem Hotel-Content innerhalb des eigenen Buchungssystems, den damit verbundenen Services und die Übermittlung der relevanten Informationen an die Unterkunft. Dazu stellt der Vermittler dem Partner verschiedene Integrationsmöglichkeiten und Werbemittel (Link, Suchmasken, Banner, XML, etc.) zur Buchung von Unterkünften zur Verfügung. Darüber hinaus bietet der Vermittler dem Partner einen Online-Zugang zur Anzeige seiner vermittelten Buchungen. Die Messung der Buchungen sowie die Provisionsberechnung erfolgt über das System des Vermittlers.

3. Leistungen des Partners

  1. Der Partner verpflichtet sich, mindestens eine der vom Vermittler angebotenen Integrationsmöglichkeiten auf seiner Webseite zu integrieren. Hierzu stellt der Vermittler dem Partner verschiedene Integrationsmöglichkeiten und Werbemittel zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Reisebüros, die keine eigene Webseite haben. Zusätzlich hat der Partner über seinen Partnerlink die Möglichkeit, die Seiten des Vermittlers direkt als Hotelbuchungsmaschine zu nutzen.
  2. Der Partner ist für die Inhalte und die Richtigkeit seiner Webseite selbst verantwortlich. Der Hotel-Content samt Beschreibungen, Bewertungen, Bildern usw. darf ausschließlich in Zusammenhang mit dem Vermittler verwendet werden.
  3. Der Partner muss dafür Sorge tragen, dass bei statischen Einbindungen der Hotel-Content immer aktuell ist.
  4. Der Partner ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung des Services des Vermittlers und der zur Verfügung gestellten Werbemittel, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere für jegliche Art der Öffentlichkeitsarbeit, u.a. das Erstellen und den Versand von Newslettern, in denen der Vermittler erwähnt wird.

4. Vergütungsregelung, Messung und Abrechnung

  1. Der Partner erhält vom Vermittler für jede Hotelbuchung eine Provision in Abhängigkeit vom Übernachtungspreis. Stornierungen und nachträgliche Meldungen von „NoShows“ (=Nicht-Anreise) sind davon ausgeschlossen. Hierbei muss die Buchung mittels der Partner-ID (=HAN =HotelAgentNummer) oder direkt per Partnerzugang auf der Seite des Vermittlers durchgeführt worden sein. Die Provisionshöhe richtet sich nach folgender Staffel:
    Anzahl Buchungen im MonatProvision vom Buchungsvolumen
    0 – 49 Buchungen5,00 %
    50 – 149 Buchungen5,25 %
    150 – 499 Buchungen5,75 %
    Ab 500 Buchungen6,50 %
    Bei Erreichen einer höheren Staffel werden alle Buchungen mit dem Provisionssatz der erreichten Staffel vergütet. Bsp.: In Ihrer Monatsabrechnung stehen 50 Buchungen zur Auszahlung an. Dann wird das komplette Buchungsvolumen der 50 Buchungen mit einem Provisionssatz von 5,25% vergütet. Bei einem Buchungsvolumen von bspw. 10.000 EUR erhalten Sie als Partner somit 525 EUR.
  2. Für Buchungen, die ein Partner über das Service Center des Vermittlers tätigt, erhält der Partner keine Provision. Dies beinhaltet ebenso Gruppen- wie auch Tagungsbuchungen.
  3. Die Feststellung und Überweisung der Partnerprovision erfolgt 2 Monate nach Ende des Monats, in dem die Abreise vom Hotel stattgefunden hat. Die Messung der Umsätze, die über den Partnerlink generiert wurden, erfolgt mittels der Partner-ID (=HAN) im System des Vermittlers. Die Partner-ID erhält der Partner vom Vermittler nach Anmeldung zum Programm.
  4. Die Messung der Umsätze erfolgt im System der angeschlossenen Seite und wird vom Vermittler vorgenommen.
  5. Die Auszahlung der Partnerprovision erfolgt monatlich in Euro, vorausgesetzt es werden mindestens 50 Euro auszahlbarer Provision im Monat erreicht. Beträge unter 50 Euro werden gesammelt und beim Erreichen der 50 Euro automatisch überwiesen.
  6. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, online eine korrekte Bankverbindung zu hinterlegen, damit die Überweisung der Partnerprovision ordnungsgemäß vorgenommen werden kann. Änderungen von weiteren abrechnungsrelevanten Daten bedürfen der elektronischen Form an affiliate@hotel.info.
  7. Der Partner ist ein in allen Belangen selbständiges Unternehmen. Er ist für seine steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung selbst verantwortlich.
  8. Im Streitfall soll von beiden Vertragsparteien einvernehmlich ein Schlichter bestimmt werden, der Einblick in die Bücher des Vermittlers bezüglich der getätigten Umsätze erhält. Können sich der Vermittler und der Partner nicht auf einen Schlichter einigen, so kann ein neutraler Wirtschaftprüfer zu diesem Zwecke bestimmt werden. Die Kosten für die Prüfung trägt der Partner.

5. Vertragsdauer

  1. Diese Partnervereinbarung tritt unmittelbar nach erfolgreicher Registrierung zum Partnerprogramm und der anschließenden Vergabe einer Partner-ID (=HAN) in Kraft. Sie wird unbefristet geschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
  2. Sofern der Vertrag durch den Partner gekündigt wird, enden alle gegenseitigen Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen nach Vertragsende. Mit der Beendigung dieser Partnervereinbarung verliert der Partner das Recht, die vom Vermittler bereitgestellten Informationen zu nutzen.
  3. Der Vertrag endet automatisch nach 12-monatiger Inaktivität des Partners.
  4. Inaktivität liegt vor, wenn in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Transaktion zustande gekommen ist. Ausstehende Provisionen müssen innerhalb einer 12-Monats-Frist eingefordert werden, ansonsten erlischt jeglicher Anspruch.

6. Nutzungsbedingungen des Vermittlers

  1. Für Hotelbuchungen, die von Buchungskunden über die Homepage des Partners oder vom Partner selbst oder seinen Angestellten im Namen oder Auftrag eines Buchungskunden getätigt werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermittlers.
  2. Außerdem sind die AGB des zu buchenden Hotels sowie gegebenenfalls spezielle Stornobedingungen zu beachten. Diese werden online im Buchungsdialog angezeigt.
  3. Der Partner hat den Buchungskunden über die AGB des Vermittlers, die AGB des zu buchenden Hotels sowie etwaige spezielle Stornobedingungen aufzuklären, falls der Buchungskunde nicht selbsttätig online bucht.
  4. Der Partner darf in keinster Weise künstlichen Verkehr zu den Webseiten des Vermittlers erzeugen oder zur Erzeugung beitragen. „Künstlicher Verkehr" ist ein Sammelbegriff für künstlich erzeugte Clicks, Leads und Hotelbuchungen, die nicht von einer natürlichen Person ausgeführt werden, sondern sich beispielsweise aus dem automatischen Öffnen von Vermittler-Links, Cookie Stuffing /Cookie Dropping (dem automatischen Öffnen von einem oder mehreren Vermittler-Links im nicht-sichtbaren Bereich), Clicks, die nicht von einem Browser erzeugt werden und Clicks, denen keine aktive und willentliche Handlung eines sog. Unique Visitors vorausgeht, der eine bestimmte Webseite aufrufen möchte, ergeben können. Eine Vergütung auf Basis von Views ist untersagt.
  5. Clicks, die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer SMS-Nachricht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder zur Verwendung in einem Paid-Mail-System, sind nur in vorheriger Absprache mit dem Vermittler zulässig.
  6. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, den Suchbegriff (Keyword) „hotel.info“, „hotel.info“ und „TravelRes“ bei Suchmaschinen (Google AdWords, YSM!, MIVA, etc.) einzubuchen. Dies beinhaltet auch die Erweiterung der Keywords um „www.“ und Schreibfehler der obigen Keywords (z.B. hotelde, hotelinfo). Ferner gilt, wenn der Partner den Suchbegriff „hotel“ mit der Matchoption „broad“ bucht, dass „hotel.info“, „TravelRes“ und „hotel.info“ als Negativ zu setzen sind.
  7. Ebenso dürfen hotel.info, hotel.info oder TravelRes nicht als Display-URL bzw. angezeigte Webseiten-Adresse zur Anzeige in Suchmaschinen-Anzeigen geschalten werden. Dies gilt genauso für die Überschrift und den Anzeigentext.
  8. Die Nutzung der XML-Schnittstelle des Vermittlers ist nur auf der vom Partner genannten Webseite erlaubt. Die jeweilige Webseite des Partners wird hierfür vorab durch den Vermittler auf Eignung geprüft. Hierzu muss der Partner dem Vermittler sämtliche URLs mitteilen, unter welchen die XML-Schnittstelle eingesetzt werden soll. Der Partner verpflichtet sich, die Daten des Vermittlers nur mit dem von der Schnittstelle generierten Buchungslink zu veröffentlichen. Die reine Informationsdarstellung ohne Buchungslink zum Vermittler ist untersagt. Die von der Schnittstelle bezogenen Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Zwischenspeicherung der von der Schnittstelle gelieferten Daten ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Listen und Informationen, die zu diesem Zweck vom Vermittler bereitgestellt wurden. Der Vermittler obliegt keiner Prüfungspflicht bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen über die XML-Schnittstelle. Der Partner ist verpflichtet, den Vermittler von allen Ansprüchen Dritter, die auf vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung beruhen, freizustellen.
  9. Der Partner ist nicht berechtigt, systematisch Informationen (einschließlich der Gästebewertungen) von den Vermittler Webseiten auszuwerten und zu extrahieren bzw. als Kopie zu speichern (z.B. über Screen Scraping).

7. Teilnehmerkreis

    Das Partnerprogramm richtet sich an Webseiten-Betreiber und Reisebüros, die für ihre Kunden als Vermittler auf eigene oder fremde Rechnung tätig werden.
    Der Vermittler hat das Recht, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Webseiten, die Gewalt verherrlichen, pornografische Darstellungen abbilden, kulturelle und religiöse Belange verletzen, verleumderische, beleidigende, bedrohende, rassistische, diskriminierende oder in sonstiger Weise gesetzeswidrige Inhalte darstellen oder zu solchen Webseiten verlinken.

8. Haftung des Vermittlers

    Der Vermittler haftet nicht dafür, dass aufgrund des teilweisen oder kompletten Ausfalls der Seiten des Vermittlers und/oder der Hoteldatenbank dem Partner ein Schaden entsteht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vermittler kann die Richtigkeit der Hotelinhalte nicht garantieren.

9. Urheberrechte

  1. Die dem Partner von den oben genannten Seiten zugänglich gemachten Hotelinhalte, besonders Text- und Bildmaterialien, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vertragswidrig verwendet, reproduziert oder an Dritte weitergegeben werden.
  2. Der Partner verpflichtet sich, geltende Gesetze und Rechte Dritter sorgfältig zu prüfen und nicht zu verletzen. Verletzungen des Urheberrechts und/oder Zuwiderhandlung führen zur Kündigung der Partnervereinbarung.

10. Vertrauliche Informationen

    Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie vom jeweiligen Vertragspartner erhalten haben, nicht weiterzugeben. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere, jedoch nicht hierauf beschränkt, alle technischen und nichttechnischen Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnisse, Software-Programme, finanzielle Informationen, Marketing- und Vertriebsstrategien oder Kundendaten. Diese Vereinbarung behält ihre Gültigkeit, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Vermittler behält sich das Recht vor, Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Über Neuerungen wird der Partner schriftlich, nämlich per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Änderung keine schriftliche Kündigung durch den Partner vorliegt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
  3. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.
  4. Für Verstöße gegen diese Partnervereinbarung oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers behält sich der Vermittler vor, die Partnerschaft mit dem jeweiligen Partner mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail oder Fax genügt der Schriftform.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Absprachen, Vereinbarungen, Einschränkungen, Pflichten und/oder Gewährleistungen der Partnervereinbarung durch den Partner ist der Vermittler berechtigt, die folgenden Handlungen auszuüben:
    • Aussetzung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag
    • Alle Buchungen und zustande gekommenen Transaktionen, die während der Dauer eines Verstoßes gegen die Partnervereinbarung angefallen sind, mit einem Provisionssatz von 0% zu berechnen

  6. Ungeachtet dieser Bestimmungen behält sich der Vermittler bei Vertragsverstößen gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte vor.

12. Anwendbares Recht

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Vertragsrechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Nürnberg. Das gilt auch, wenn der Partner seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland unterhält. Der Vermittler ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu erheben.